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Teilnahmebedingungen

(1) Der Megamarsch (nachfolgend Veranstaltung genannt) wird von der hundert24 GmbH (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) durchgeführt. Firmensitz ist der folgende: hundert24 GmbH, Blumenberger Str. 143-145, 41061 Mönchengladbach.

 

(2) Alleiniger Vertragspartner aller Teilnehmer ist die hundert24 GmbH.

 

(3) Teilnehmer ist eine natürliche Person, welche am Megamarsch teilnimmt.

 

(4) Interessierter ist eine natürliche Person, welche an dem Megamarsch teilnehmen möchte.

 

 

§1 Anwendungsbereich

 

(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag) zwischen einem Teilnehmer und dem Veranstalter.

 

(2) Der Organisationsvertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter dem Interessierten eine E-Mail mit der Zahlungsbestätigung für die Anmeldung zum "Megamarsch" schickt.

 

 

§2 Teilnahmebedingungen und Gesundheit der Teilnehmer

 

 

(1) Der Veranstalter veröffentlicht die Teilnahmebedingungen auf der Website (www.megamarsch.de) und fordert nur natürliche Personen zur Teilnahme auf, die Ihrem subjektivem Empfinden nach, in der körperlichen und mentalen Verfassung sind, eine solche sportliche Leistung abzurufen. Es wird ebenfalls klar vermittelt, dass jeder Teilnehmer vorzeitig aussteigen kann und sich nach Möglichkeit in Gruppen aufhält und wandert. Teilnehmer die in einem körperlich nicht einwandfreien Zustand sind und auch mentale Probleme haben, raten wir ganz klar von der Teilnahme ab. Jeder Teilnehmer muss eine gewisse Grundsportlichkeit mitbringen und ist für sich und sein Wohl selbst verantwortlich.

 

(2) Der Teilnehmer bestätigt durch die Anmeldung beim „Megamarsch“ das Vorhandensein der gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme eigenverantwortlich. Gegebenenfalls sollte der Teilnahme (bei Unsicherheit) die gesundheitlichen Voraussetzungen bei einem Facharzt prüfen und bestätigen lassen.

 

3) Zur Teilnahme am „Megamarsch“ muss die natürliche Person zum Zeitpunktes des Startes der Veranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

Eine Person, die zum Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginns zwischen 16 und 18 Jahre alt ist, kann dann an den Megamärschen 50/12 in Deutschland und Österreich sowie an der Mega-Challenge teilnehmen, wenn die „Einverständniserklärung zur Teilnahme für Minderjährige ab 16 Jahren und Haftungsverzicht“ durch sie selbst und ihre(n) Erziehungsberechtigte(n) unterschrieben und dem Veranstalter im Vorfeld per E-Mail an info@megamarsch.de geschickt wird. Neben der Einverständniserklärung sind ebenfalls die Ausweiskopien des/der unterschreibenden Erziehungsberechtigten einzureichen. Die Anmeldung kann ausschließlich per E-Mail unter info@megamarsch.de erfolgen und nicht über die online Ticketplattform. Der Veranstalter empfiehlt dringend, dass Teilnehmer unter 18 Jahren in Begleitung mindestens eines Erziehungsberichtigten teilnehmen.

 

Die Teilnahme an den 100km Megamärschen, sowie am Megamarsch 50/12 auf Mallorca ist ausschließlich für Personen möglich, die zum Zeitpunkt des Startes der Veranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

(4) Die Anmeldegebühr für die Teilnahme an einem Megamarsch wird für die Organisation der Verpflegungsstationen, das Ausgeben der Verpflegung, für die Bereitstellung von Sanitätern an den Verpflegungsstationen und für das Ausstellen von Urkunden, erhoben. Ebenso gilt es zu beachten, dass die StVO bei jeder Veranstaltung gilt. Beim Megamarsch Spezial #wirgehenweiter sowie bei unserer Mega-Challenge wird die Anmeldegebühr für das Finisherpaket/ Teilnehmerpaket und ggf. das Startpaket erhoben. Die Inhalte werden bei der Ausschreibung der Veranstaltung genannt. 

 

 

§3 Persönlichkeitsrecht und Datenschutz

 

Verantwortlicher

Veranstalter (siehe Teilnahmebedingungen)

 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

 

Hr. Reichert, e:los GmbH, datenschutz@elos-net.de 

 

Informationen zum Datenschutz finden Sie HIER. Diese Datenschutzerklärung ist Bestandteil der Teilnahmebedingungen.

 

§4 Haftungsausschluss

 

(1) Der Veranstalter haftet nicht für Folgen von gesundheitlichen Risiken in der Person des Teilnehmers.

 

(2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände der Teilnehmer und weiterer Zuschauer.

 

(3) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt (z.B. behördliche Anordnung, Unwetter, Terrordrohung, Feuer) verpflichtet und berechtigt die Veranstaltung zu verändern oder abzusagen, so besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung der Anmeldegebühren (Tickets) und es gibt ebenfalls keine Schadensersatzansprüche.

 

(4) Für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit, haftet der Veranstalter   nicht.

 

(5) Die Teilnahme (insbesondere beim Megamarsch Spezial #wirgehenweiter) erfolgt auf eigenes Risiko. 

 

 

§5 Haftungsbegrenzung

 

(1) Die Ansprüche der Teilnehmer auf Schadensersatzansprüche oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richtet sich nach den Bestimmungen von §4 der Teilnahmebedingungen.

 

 

§6 Stornierung

 

Nach § 312 g BGB sind Veranstaltungs-Anmeldungen von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

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Für unsere Veranstaltungen in Österreich gilt: Nach der Anmeldung zur Veranstaltung ist der Rücktritt vom Vertrag gem. § 18 Abs. 1 Z 1 FAGG ausgeschlossen. Tritt eine angemeldete Person aus Gründen, die nicht in die Sphäre des Veranstalters, der neutralen Sphäre oder der mit der Organisation und Durchführung beauftrageten Unternehemen liegen, nicht zum Bewerb an, oder erklärt die Person und der/die Erziehungsberechtigte(n) die Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Nenngebühr.

 

§7 Strecke

 

Der Veranstalter behält sich vor, die angegebene Wanderstrecke jederzeit zu verändern. Gründe dafür könnten städtische Auflagen, Wetterumstände oder bessere Planungsmöglichkeiten sein. Mögliche Änderungen werden per Email mitgeteilt.

 

§8 Ausschluss von der Veranstaltung

 

Der Veranstalter behält sich vor Teilnehmer, die sich nicht verantwortungsvoll verhalten, vom Megamarsch vor und während des Events auszuschließen. Mögliche Gründe dafür können sein: unzureichende Ausrüstung, Alkoholkonsum, Drogenkonsum, Verletzungen, Umweltverschmutzung und die Gefährdung Anderer.

 

§9 Zusatz zu Sonderveranstaltungen

 

Beim Event "Megamarsch Sylt" besteht keine Möglichkeit der Übertragung der Tickets auf andere Personen. Jeder potentielle Käufer wird durch uns nach einer Bewerbung über unser Formular ausgewählt und bekommt dann eine explizite Einladung zum Event. Jeder Teilnehmer wird vor Ort durch eine Kontrolle des Personalausweises überprüft. Sollte man aus einem Grund nicht am Event teilnehmen können, kann das Ticket nicht umgeschrieben, weiterverkauft oder erstattet werden. So soll verhindert werden, dass fremde, dritte an der Sonderedition teilnehmen können, um einen fairen Bewerbungsprozess zu gewährleisten. Über eine Reiserücktrittsversicherung/ Ticketversicherung kann der Teilnehmer seine Reise bzw. das Ticket z.B. bei Krankheit absichern. Die Versicherung wird von einem externen Anbieter angeboten und nicht von der hundert24 GmbH. 

 

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist Mönchengladbach

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