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Teilnahmebedingungen

(1) Der Megamarsch (nachfolgend Veranstaltung genannt) wird von der hundert24 GmbH (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) durchgeführt. Firmensitz ist der folgende: hundert24 GmbH, Blumenberger Str. 143-145, 41061 Mönchengladbach.

 

(2) Alleiniger Vertragspartner aller Teilnehmer ist die hundert24 GmbH.

 

(3) Teilnehmer ist eine natürliche Person, welche am Megamarsch teilnimmt.

 

(4) Interessierter ist eine natürliche Person, welche an dem Megamarsch teilnehmen möchte.

 

 

§1 Anwendungsbereich

 

(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag) zwischen einem Teilnehmer und dem Veranstalter.

 

(2) Der Organisationsvertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter dem Interessierten eine E-Mail mit der Zahlungsbestätigung für die Anmeldung zum "Megamarsch" schickt.

 

 

§2 Teilnahmebedingungen und Gesundheit der Teilnehmer

 

 

(1) Der Veranstalter veröffentlicht die Teilnahmebedingungen auf der Website (www.megamarsch.de) und fordert nur natürliche Personen zur Teilnahme auf, die Ihrem subjektivem Empfinden nach, in der körperlichen und mentalen Verfassung sind, eine solche sportliche Leistung abzurufen. Es wird ebenfalls klar vermittelt, dass jeder Teilnehmer vorzeitig aussteigen kann und sich nach Möglichkeit in Gruppen aufhält und wandert. Teilnehmer die in einem körperlich nicht einwandfreien Zustand sind und auch mentale Probleme haben, raten wir ganz klar von der Teilnahme ab. Jeder Teilnehmer muss eine gewisse Grundsportlichkeit mitbringen und ist für sich und sein Wohl selbst verantwortlich.

 

(2) Der Teilnehmer bestätigt durch die Anmeldung beim „Megamarsch“ das Vorhandensein der gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme eigenverantwortlich. Gegebenenfalls sollte der Teilnahme (bei Unsicherheit) die gesundheitlichen Voraussetzungen bei einem Facharzt prüfen und bestätigen lassen. Der Teilnehmer bestätigt ebenfalls das Bewusstsein, jederzeit vorzeitig aussteigen zu können und sich nach Möglichkeit in Gruppen aufzuhalten und zu bewegen.

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(3) Die Anmeldung erfolgt direkt über die Website www.megamarsch.de. Der für die Anmeldung erforderliche Ticketkauf wird von unserem externen Partner Eventbrite abgewickelt, welche die Anmeldung zur Veranstaltung sowie die Bestellung der Zusatzleistungen entgegennimmt und registriert. Im Ticketpreis sind nebst der Startgebühren auch die Verpflegung an den vier vorgesehenen Verpflegungsstationen, die Betreuung durch Sanitäter bei Bedarf an den Verpflegungsstationen sowie im Notfall auf der Strecke, sowie allfällig zu überreichend Trophäen enthalten. Die Tickets werden nach Bezahlung direkt online zugstellt und sind somit sofort verfügbar. 

 

(4) Zur Teilnahme am „Megamarsch“ muss die natürliche Person zum Zeitpunktes des Startes der Veranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

Eine Person, die zum Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginns zwischen 16 und 18 Jahre alt ist, kann dann an den Megamärschen 50/12 in Deutschland,  Österreich und der Schweiz sowie an der Mega-Challenge teilnehmen, wenn die „Einverständniserklärung zur Teilnahme für Minderjährige ab 16 Jahren und Haftungsverzicht“ durch sie selbst und ihre(n) Erziehungsberechtigte(n) unterschrieben und dem Veranstalter im Vorfeld per E-Mail an info@megamarsch.de geschickt wird. Neben der Einverständniserklärung sind ebenfalls die Ausweiskopien des/der unterschreibenden Erziehungsberechtigten einzureichen. Die Anmeldung kann ausschließlich per E-Mail unter info@megamarsch.de erfolgen und nicht über die online Ticketplattform, wie unter 3) oben ausgeführt. Der Veranstalter empfiehlt dringend, dass Teilnehmer unter 18 Jahren in Begleitung mindestens eines Erziehungsberichtigten teilnehmen.

 

Die Teilnahme an den 100km Megamärschen, sowie am Megamarsch 50/12 auf Mallorca ist ausschließlich für Personen möglich, die zum Zeitpunkt des Startes der Veranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet haben.

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(5) Die Teilnehmer sind verpflichtet, alle geltenden zwingenden Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung anwendbar sind, einzuhalten. Das gilt im Besonderen hinsichtlich von Massnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz für den Teilnehmer selbst und andere an der Veranstaltung beteiligte Personen, die bei Bedarf im Rahmen eines spezifischen Sicherheitskonzeptes für die Veranstaltung definiert werden

 

(6) Sämtliche von den Teilnehmern zu beachtenden organisatorischen Massnahmen gibt der Veranstalter rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Die Bekanntgabe erfolgt in Form von einem Veranstaltungsspezifischen Booklet und dem allgemeinen Handbuch per Mailing. Bei Fragen kann man den Veranstalter jederzeit unter info@megamarsch.de erreichen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich vor der Anreise über die konkreten organisatorischen Massnahmen zu informieren und diese auch einzuhalten.

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(7) Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals sowie des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Dies betrifft auch Anweisungen und Massnahmen, die in Zusammenhang mit der Umsetzung eines Sicherheits-/Hygienekonzeptes stehen oder in anderer Weise der Sicherheit und Gesundheit der Teilnehmer oder anderer an der Veranstaltung beteiligter Personen dienen. 

 

(8) Die Anmeldegebühr für die Teilnahme an einem Megamarsch wird für die Organisation der Verpflegungsstationen, das Ausgeben der Verpflegung, für die Bereitstellung von Sanitätern an den Verpflegungsstationen und für das Ausstellen von Urkunden, erhoben. Ebenso gilt es zu beachten, dass die StVO bei jeder Veranstaltung gilt. Beim Megamarsch Spezial #wirgehenweiter sowie bei unserer Mega-Challenge wird die Anmeldegebühr für das Finisherpaket/ Teilnehmerpaket und ggf. das Startpaket erhoben. Die Inhalte werden bei der Ausschreibung der Veranstaltung genannt. 

 

§3 Persönlichkeitsrecht und Datenschutz

 

Verantwortlicher

Veranstalter (siehe Teilnahmebedingungen)

 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

 

Hr. Reichert, e:los GmbH, datenschutz@elos-net.de 

 

Informationen zum Datenschutz finden Sie HIER. Diese Datenschutzerklärung ist Bestandteil der Teilnahmebedingungen.

 

§4 Haftungsausschluss

 

(1)  Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen; ebenso ist es allein Sache des Teilnehmers, eine entsprechende Versicherung abzuschliessen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder aussenstehende Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.

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(2). Sollte der Veranstalter aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, eine Veranstaltung ersatzlos nicht durchführen und daher vertragsgegenständliche Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäss erbringen können, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Gleiches gilt für den Fall des Abbruchs einer Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat.

 

(3) Angebote von Partnern der Veranstaltung (kommerzielle Dritte)
a. Die Durchführung von Angeboten von Partnern des Veranstalters obliegt allein den Partnern. Der Veranstalter fungiert lediglich als Vermittler zwischen Kunde und Partner und schliesst jegliche Haftung aus. Die Leistungen des Veranstalters beschränken sich darauf, Angebote zu sammeln, zu beschreiben und diese Angebote zu vermitteln.
b. Ein möglicher Vertrag hinsichtlich der Buchung und Durchführung des jeweiligen Partner-Angebotes kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partner zustande. Die Erfüllung der gebuchten Leistung als solche stellt keine Leistungspflicht des Veranstalters dar. Der Veranstalter ist lediglich Vermittler.

 

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände der Teilnehmer und weiterer Zuschauer.

 

(5) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt (z.B. behördliche Anordnung, Unwetter, Terrordrohung, Feuer) verpflichtet und berechtigt die Veranstaltung zu verändern oder abzusagen, so besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung der Anmeldegebühren (Tickets) und es gibt ebenfalls keine Schadensersatzansprüche.

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(6) Die Teilnahme (insbesondere beim Megamarsch Spezial #wirgehenweiter) erfolgt auf eigenes Risiko. 

 

 

§5 Haftungsbegrenzung

 

(1) Die Ansprüche der Teilnehmer auf Schadensersatzansprüche oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richtet sich nach den Bestimmungen von §4 der Teilnahmebedingungen.

 

 

§6 Stornierung

 

Nach § 312 g BGB sind Veranstaltungs-Anmeldungen von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

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Für unsere Veranstaltungen in Österreich gilt: Nach der Anmeldung zur Veranstaltung ist der Rücktritt vom Vertrag gem. § 18 Abs. 1 Z 1 FAGG ausgeschlossen. Tritt eine angemeldete Person aus Gründen, die nicht in die Sphäre des Veranstalters, der neutralen Sphäre oder der mit der Organisation und Durchführung beauftrageten Unternehemen liegen, nicht zum Bewerb an, oder erklärt die Person und der/die Erziehungsberechtigte(n) die Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Nenngebühr.

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Für alle Events gilt: â€‹

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(1) Tritt ein (gemeldeter) Teilnehmer nicht zum Start an, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

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(2) Falls ein Teilnehmer – aus welchen Gründen auch immer - verhindert ist, kann er einen Ersatzteilnehmer für dieselbe Veranstaltung benennen.

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(3) Im Falle eines vollständigen, endgültigen Ausfalls der Veranstaltung wird eine Rückerstattung der bereits entrichteten Teilnahmegebühr durch den Veranstalter vorgenommen. Im Falle einer terminlichen Verlegung des Veranstaltungstermins auf einen anderen Tag hat der Teilnehmer das Wahlrecht, sich die bereits bezahlte Teilnahmegebühr rückerstatten zu lassen oder aber an der verlegten Veranstaltung teilzunehmen oder an der Veranstaltung im folgenden Jahr teilzunehmen. Die genaue Abwicklung des Wahlrechts wird dem Teilnehmer vom Veranstalter gemeinsam mit der Mitteilung über die Verlegung rechtzeitig kommuniziert. 

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(4) Muss die bereits begonnene Veranstaltung abgebrochen werden, so besteht kein Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers.

 

§7 Strecke

 

Der Veranstalter behält sich vor, die angegebene Wanderstrecke jederzeit zu verändern. Gründe dafür könnten städtische Auflagen, Wetterumstände oder bessere Planungsmöglichkeiten sein. Mögliche Änderungen werden per Email mitgeteilt.

 

§8 Ausschluss von der Veranstaltung

 

Der Veranstalter behält sich vor Teilnehmer, die sich nicht verantwortungsvoll verhalten, vom Megamarsch vor und während des Events auszuschließen. Mögliche Gründe dafür können (im Sinne einer nicht abschliessenden Aufzählung) sein: unzureichende Ausrüstung, Alkoholkonsum, Drogenkonsum, Verletzungen, Umweltverschmutzung und Selbst- und Drittgefährdung.

 

§9 Zusatz zu Sonderveranstaltungen

 

Beim Event "Megamarsch Sylt" besteht keine Möglichkeit der Übertragung der Tickets auf andere Personen. Jeder potentielle Käufer wird durch uns nach einer Bewerbung über unser Formular ausgewählt und bekommt dann eine explizite Einladung zum Event. Jeder Teilnehmer wird vor Ort durch eine Kontrolle des Personalausweises überprüft. Sollte man aus einem Grund nicht am Event teilnehmen können, kann das Ticket nicht umgeschrieben, weiterverkauft oder erstattet werden. So soll verhindert werden, dass fremde, dritte an der Sonderedition teilnehmen können, um einen fairen Bewerbungsprozess zu gewährleisten. Über eine Reiserücktrittsversicherung/ Ticketversicherung kann der Teilnehmer seine Reise bzw. das Ticket z.B. bei Krankheit absichern. Die Versicherung wird von einem externen Anbieter angeboten und nicht von der hundert24 GmbH. 

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§ 10 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Überschriften haben rein erläuternde Funktion und sind unverbindlich.

 

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist Mönchengladbach

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